Informationen zur Kautionsversicherung

In vielen Branchen, wie beispielsweise dem Baugewerbe, Stahl- und Metallbau ist es üblich, dass bei der Vergabe von Kundenaufträgen Bürgschaften (auch Avale genannt) festgeschrieben werden. Oftmals sind diese sogar Voraussetzung für die Auftragsvergabe. Auftraggeber schützen sich dadurch vor dem Fall, dass ein Auftragnehmer seinen Auftrag nicht vollständig (beispielsweise aufgrund von Insolvenz) oder mangelhaft ausführt, sowie vor etwaigen Mehrkosten. Die Bürgschaft kann entweder durch eine Bank oder eine Versicherung übernommen werden. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, eine Kautionsversicherung abzuschließen. Als Alternative zum Bankaval, erhöht diese die Liquidität des Unternehmens und der (Bank-)Kreditrahmen wird nicht unnötig belastet.

Übernahme von Bürgschaften für verschiedene Fälle nichterfüllter oder mangelhaft erbrachter Leistungen
Kautionen sind vor allem Baugewerbe, Stahl- und Metallbau üblich
Die Kautionsversicherung als liquiditätsschonende Alternative zur Bankbürgschaft

Ein Fliesenleger erhält den Auftrag, alle Böden einer Neubau-Reihenhaussiedlung zu verlegen. Da der Auftraggeber weiß, dass die Auftragsausführung viel Zeit in Anspruch nehmen wird, möchte er sich vor Abschluss des Auftrages gegen eine mögliche Insolvenz des Fliesenlegers absichern. Er fordert, eine Ausführungsbürgschaft in Höhe von acht Prozent festzuschreiben. Die festgeschriebene Ausführungsbürgschaft wird von der Kautionsversicherung übernommen.