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Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften

Wir, die Plusfix UG, unterstützen Sie bei Ihrem Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sowie der Steuererklärung.
Bei uns gibt es keine versteckten Zusatzkosten und wir betreuen Sie stets persönlich.

Ihr PlusFix Team an Ihrer Seite

Jetzt Jahresabschluss buchen

Jahresabschluss Kapitalgesellschaften PackageFür Kapitalgesellschaften

ab 200

jährlich

Das Jahresabschluss Package enthält die die Betreuung unseres Steuerberaters. Ausschließlich buchbar in Kombination mit unseren Buchhaltungspaketen.

  • Erstellung der Bilanz
  • Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
  • Jahresabschlussbesprechung bis zu einer Stunde
  • Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung

Die Preise orientieren sich an dem zugrunde liegenden  Jahresumsatz. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Ende eines Geschäftsjahres (in Sonderfällen kann eine monatliche Vorschussrechnung vereinbart werden).

Hier Jahresabschluss anfragen

Nettopreise, für alle Credits, Gutscheine und sonstigen Partner-Deals gelten die jeweiligen Bedingungen und Konditionen der Anbieter.

 

Für Bilanzierer

Gegenstandwert

ab einem Einkommen von € 5000

pro Jahr
15.000,00 €
25.000,00 €
37.500,00 €
50.000,00 €
100.000,00 €
200.000,00 €
300.000,00 €
500.000,00 €
1.000.000,00 €
1.500.000,00 €

Kosten

ab einer Gebühr von € 200

pro Jahr
302,50 €
405,00 €
430,00 €
525,00 €
740,00 €
1.100,00 €
1.285,00 €
1.670,00 €
2.257,50 €
2.655,00 €

Mehr Plansicherheit beim Jahresabschluss

1

Fixpreis

Sie reduzieren Ihre Verwaltungskosten erheblich und können Ihre so gewonnenen Ressourcen anderweitig investieren. Dank Fixpreis ist Ihre Kostenplanung bereits im Vorfeld klar kalkulierbar.
2

Schnell

Durch perfekt aufeinander abgestimmte Prozesse arbeiten unsere Steuerberater-Partner nicht nur auf höchstem Qualitäts-Niveau, sondern wickeln Ihren Jahresabschluss auch schnell und unverzüglich ab.
3

Sicher

Neben der Servicequalität hat strenger Datenschutz und die Sicherheit Ihrer Daten oberste Priorität! Ihre Daten sind vor Zugriffen durch Dritte geschützt.

Das sind Ihre häufig gestellten Fragen zum Jahresabschluss

Wie ist ein Jahresabschluss aufgebaut?

Der Jahresabschluss besteht aus der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz (Steuerbilanz und Handelsbilanz). Die meisten Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss noch einen vollständigen oder verkürzten Anhang hinzufügen.

Warum brauche ich einen Jahresabschluss?

Für Kapitalgesellschaften besteht eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses. Außerdem dient er zur Bemessungsgrundlage für die Ausschüttung von Gewinnen, Dividenden oder anderen erfolgsabhängigen Auszahlungen. Die ergibt sich aus § 242 HGB. Er spiegelt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens wider und dient der Transparenz gegenüber Gläubigern, Geschäftspartnern und Anteilseignern. Gleichzeitig ist die Steuerbilanz Basis für die Besteuerung.

Wer muss einen Jahresabschluss anfertigen?

Jeder Kaufmann ist dazu verpflichtet, d. h. alle Selbständigen und Unternehmen, die im Handelsregister geführt werden und zur doppelten Buchführung verpflichtet sind:

  • Einzelkaufleute*
  • Kapitalgesellschaften
  • Personenhandelsgesellschaften
  • Einzelunternehmen und gewerbetreibende GbR**

*Von dieser Pflicht sind Einzelkaufleute befreit, die am ersten bzw. an den letzten zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen Jahresumsätze in Höhe von 600.000 Euro und/oder Gewinn in Höhe von 60.000 Euro unterschreiten. Dies folgt aus § 241a HGB.Achtung: Ihr zuständiges Finanzamt entscheidet, ob die Pflicht für das kommende Geschäftsjahr entfällt.

**Von dieser Pflicht sind GbR und Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag betroffen, deren Jahresumsätze 600.000 Euro und/oder Gewinn 60.000 Euro überschreiten. Dies folgt aus § 141 AO.

Achtung: In beiden Sonderfällen entscheidet Ihr zuständiges Finanzamt, ob die Pflicht für das kommende Geschäftsjahr entfällt bzw. eintritt

Wann ist der Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften fällig?

Wenn der Jahresabschluss mit plusfix.de von einem Steuerberater erledigt wird, liegt die Frist 14 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Welche Unterlagen werden für den Jahresabschluss benötigt?

Neben allen Unterlagen aus der Buchhaltung wird eine Steuerberatervollmacht nötig.

Wann muss ich den Rechnungsbetrag aus meinem gewählten Jahresabschluss-Paket begleichen?

Nur die Einrichtungsgebühr von 139 Euro ist sofort fällig. Die Rechnungsstellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die Steuerberatergesellschaft nach der Fertigstellung.

Ist ein Veröffentlichungsexemplar im Preis enthalten?

Nein, ein Veröffentlichungsexemplar ist nicht in den Paketen zum Jahresabschluss enthalten, kann aber hinzugebucht werden. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Nicht jede Kapitalgesellschaft ist zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses verpflichtet. Die Pflicht richtet sich nach der Größe des Unternehmens.

Wie bereite ich den Jahresabschluss vor?

Die ideale Voraussetzung ist eine ordentliche Buchhaltung. Deshalb bieten wir die passende Lösung in Kombination mit dem Jahresabschluss von unseren Steuerberaterpartnern gleich mit an. Typische Schritte am Bilanzstichtag sind außerdem:

  • Ermittlung nötiger Abschreibungen
  • Inventur
  • Bewertung offener Forderungen
  • Einstellung von Rücklagen
  • Korrekturbuchungen

Wieso kann ich den Jahresabschluss nicht ohne Buchhaltung auswählen?

Die größte Herausforderung beim Erstellen eines Jahresabschlusses ist die gründliche Prüfung der gesamten Buchhaltung und die Buchung eventueller Korrekturen. Um diesen Aufwand des Steuerberaters möglichst gering zu halten, müssen die Bücher sorgfältig von einer Fachkraft geführt worden sein. Nur unter dieser Voraussetzung können wir Ihnen den günstigen Fixpreis für den Jahresabschluss anbieten.

Falls Sie schon mit einem professionellen Buchhalter zusammenarbeiten, können Sie unser Jahresabschluss-Paket einzeln buchen. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Kundenservice  oder nutzen Sie unseren Chat.

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Tel.:+49 30 75438299
Email: info@plusfix.de

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