Informationen zur Vermögensschaden-/ Berufshaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflicht gehört für Selbstständige und Freiberufler zu den wichtigsten Absicherungen. Kommt es beispielsweise aufgrund von Fehlberatung zu einem Vermögensschaden bei Kunden oder Mandanten werden diese durch die Versicherung reguliert. Zudem ist ein passiver Rechtsschutz inklusive, welcher unberechtigt gestellte Forderungen auch gerichtlich abwehrt. Für viele Berufszweige ist die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben (z.B. Rechtsanwälte oder Steuerberater) für andere hingegen wird sie dringend empfohlen (z.B. Unternehmensberater, Hausverwalter, Übersetzer oder IT-Dienstleister).

Versicherung gegen Folgeschäden einer falschen Beratung
Für alle Freiberufler und Selbstständige mit beratenden, begutachtenden, prüfenden, vollstreckenden, verwaltenden oder beurkundenden Tätigkeiten
Gesetzlich vorgeschrieben beispielsweise für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Notare
Es gibt aber kein Grund zur Sorge. Unterstützungen in Form von finanziellen Einbrüchen können wir vorausschauend umgehen.

Einem Dolmetscher unterlaufen eklatante Fehler bei einer Übersetzung sodass das Werk nochmal gedruckt werden muss. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt dafür auf.
Ein Steuerberater gibt die Steuererklärung seines Mandanten zu spät ab. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zahlt den Verspätungszuschlag.
Ein Immobilienmakler empfiehlt eine falsche Vorlage für einen Mietvertrag, wodurch eine geplante Mieterhöhung nicht durchgeführt werden kann. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf.