Private Steuern
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Private Steuern PackageFür alle Steuerpflichtigen
€ ab 100
jährlichDas Private Steuern Package enthält die die Betreuung unseres Steuerberaters.
- Erstellung der Einkommenssteuererklärung des jeweiligen Veranlagungszeitraums
- Jahresabschlussbesprechung bis zu einer Stunde
- Übermittlung der Einkommensteuer an die Finanzverwaltung
Die Preise orientieren sich an dem zugrunde liegenden Jahreseinkommen. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Ende eines Geschäftsjahres (in Sonderfällen kann eine monatliche Vorschussrechnung vereinbart werden).
Hier private Steuern anfragenNettopreise, für alle Credits, Gutscheine und sonstigen Partner-Deals gelten die jeweiligen Bedingungen und Konditionen der Anbieter.
Für Einkommenssteuerpflichtige
Gegenstandswert
ab ein Einkommen von € 5000
pro Jahr10.000,00 € |
13.000,00 € |
16.000,00 € |
19.000,00 € |
22.000,00 € |
25.000,00 € |
30.000,00 € |
35.000,00 € |
40.000,00 € |
45.000,00 € |
50.000,00 € |
65.000,00 € |
80.000,00 € |
95.000,00 € |
Kosten
ab einer Gebühr von € 100
pro Jahr157,95 € |
170,95 € |
183,95 € |
196,95 € |
209,95 € |
222,95 € |
246,35 € |
269,75 € |
293,15 € |
316,55 € |
339,95 € |
364,98 € |
390,00 € |
415,03 € |
Mehr Plansicherheit der Einkommensteuererklärung
Das sind Ihre häufig gestellten Fragen zum Jahresabschluss
Was ist die Einkommensteuer?
Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die in Deutschland auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Sie stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates dar.
Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, die auf das Einkommen aller natürlichen Personen erhoben wird. Grundsätzlich gilt, dass Selbstständige Einkommenssteuer zahlen und Arbeitsnehmer, die angestellt sind, zahlen Lohnsteuer. Der Arbeitgeber, falls Sie einen haben, führt Ihre Steuern hierbei automatisch an das Finanzamt ab. Die Einkommensteuertabelle, die für jedes Jahr neu erstellt wird, zeigt den Arbeitnehmern die Höhe des Lohnsteuerabzugs auf einen Blick an.
Bei einer selbstständigen Arbeit ist dies nicht der Fall. Die Höhe der Einkommenssteuer wird von einem Steuerberater oder Ihnen selbst ausgerechnet. Dann müssen Sie bzw. Ihr Steuerberater die Summe an das Finanzamt melden. Der Betrag muss dann von Ihnen an das Finanzamt überwiesen werden oder er wird eingezogen.
Das Prinzip der Einkommensteuer
Alle natürlichen Personen müssen ihr Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit versteuern. Grundlage zur Besteuerung bildet das Einkommensteuergesetz (EStG). Darin sind auch die Prinzipien des Einkommensteuerrechts geregelt:
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Besteuerung nach Leistungsfähigkeit: Das Leistungsfähigkeitsprinzip besagt, dass einkommensteuerpflichtige Personen nur nach ihrer individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit belastet werden dürfen.
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Welteinkommensprinzip: Besteuert wird nach dem Welteinkommensprinzip, d.h. Steuerpflichtige werden mit ihrem weltweiten Gesamteinkommen im Land ihres Wohnsitzes besteuert.
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Nettoprinzip: Das Nettoprinzip legt fest, dass nur Nettoeinnahmen – also Einnahmenabzüglich von Werbungskosten oder Betriebsausgaben, besteuert werden dürfen.
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Prinzip der gestaffelten Steuersätze: Einkommen in Deutschland wird progressiv, d.h. gestaffelt versteuert: Der Steuersatz steigt in Abhängigkeit vom Einkommen.
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Periodizitätsprinzip: Nach dem Periodizitätsprinzip wird Einkommen getrennt nach Perioden – ohne Rücksicht auf vorherige oder spätere Perioden – versteuert.
Welche Einkommen müssen versteuert werden?
Um das versteuerbare Einkommen zu ermitteln, werden die Einkünfte aus unterschiedlichen Einkunftsarten zusammengerechnet. Dabei ist zu beachten, dass für die jeweiligen Steuerarten unterschiedliche Freigrenzen und Freibeträge existieren.
Sie können selbst berechnen, wie viel Einkommenssteuer Sie zahlen müssen. Im Internet gibt es Steuerrechner, Lohnsteuerrechner und Einkommensteuerrechner mit denen Sie Ihre individuellen Abgaben ermitteln können.
Die einzelnen Einkunftsarten sind:
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Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13–14a EStG)
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Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15–17 EStG)
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Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG, hierunter fallen auch unternehmerische Einkünfte, solange sie in Personengesellschaften erzielt werden)
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Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§§ 19–19a EStG, hierunter wird i.d.R. das Gehalt von Arbeitnehmern verbucht)
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Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
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Sonstige Einkünfte (§§ 22–23 EStG)
Höhe & Freibetrag der Einkommensteuer
Die Höhe der Einkommensteuer ist abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Für niedrige Einkommen gilt dabei ein Freibetrag: Liegt das Einkommen unter dem Freibetrag von 9.744 € (Stand 2021) fällt keine Einkommensteuer an. Dabei ist es unerheblich, ob das Einkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit stammt.
Einkommensteuer für Unternehmer
Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen von Unternehmern berechnet. Betriebsausgaben mindern den Gewinn und damit auch das zu versteuernde Einkommen von Unternehmen.
Zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben zählen:
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Personalkosten (Gehalt, Lohn)
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Abschreibungen
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Einkäufe von Waren und Dienstleistungen
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Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
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Mietkosten
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Abziehbare Vorsteuer
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Abgeführte Umsatzsteuer
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PKW-Kosten