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Buchhaltung

Buchhaltung digitalisieren und outsourcen.
Effiziente Gestaltung da wir die Aktenberge vermeiden.
Mehr unternehmerischer Freiraum für Ihren Erfolg.
Dazu persönliche Steuerberatung.
Unsere zukunftweisende Arbeit erleichtert Ihnen das Auswerten Ihrer Unternehmerdaten und ermöglicht Ihnen jederzeit einen Zugang zu den neuesten Belegen.

Ihr PlusFix Team an Ihrer Seite

Überlassen Sie uns den Papierkram

Do-It YourselfFür Nebenberufler

49

monatlich

Unser Selbstbucher Tarif. Für bis zu bis 50 Buchungen im Monat. 12 Monate Vertragslaufzeit. Jede weitere Buchung 0,99 €.

  • PlusFix Buchhaltung & Rechnungstool
  • einstündiges Onboarding
  • Chat-Support
  • Jahresabschlüsse

Hinweis:
Nicht kombinierbar mit steuerliche Dienstleistungen. In diesem Parket buchen Sie selbst. Sie können Ihren eigenen Steuerberater mitbringen.

Hier buchen

LiteFür Nebenberufler

79

monatlich

Für bis zu bis 300 Buchungen im Jahr. 12 Monate Vertragslaufzeit. Jede weitere Buchung 0,99 €.

  • PlusFix Buchhaltung mit eigenen Berater
  • Einfache Belegübertragung
  • Jährliches Abstimmungsgespräch
  • Chat-Support
  • PlusFix Buchhaltung & Rechnungstool
  • Jahresabschlüsse
Hier buchen

StartupFür Neugründer

99

monatlich

Für bis zu bis 50 Buchungen/Monat oder einem Umsatz bis 25.000 Euro im Jahr, 24 Monate Vertragslaufzeit. Jede weitere Buchung 0,99 €. Inklusive Lizenzkosten für „PlusFix Buchhaltungstool” von 39 € pro Monat.

  • PlusFix Buchhaltung & Rechnungstool
  • einstündiges Onboarding
  • Chat-Support
  • Jahresabschlüsse
  • PlusFix Controllingtool optional dazubuchbar für 29 €

Hinweis:
Nur bis einem Umsatz von 25.000 Euro im Jahr, ansonsten Wechsel in den Buchhaltung Basic.

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BasicFür Unorganisierte

129

monatlich

Für bis zu 50 Buchungen/Monat oder einem Umsatz von bis zu 50.000 Euro im Jahr, 12 Monate Vertragslaufzeit. Inklusive Lizenzkosten für „PlusFix Buchhaltungstool” in Höhe von 39 € pro Monat. Jede weitere Buchung 0,99 €

  • Monatliche Auswertung
  • BWA
  • Summen- und Saldendienste
  • Liste offener Posten
  • Leistungen der Debitoren
  • Kontieren und Buchen der Ausgangsrechnungen
  • Abstimmung aller Debitoren-Konten
  • Ausdruck der offenen Posten
  • Leistungen der Kreditoren
  • Kontieren und Buchen der Eingangsrechnungen
  • Abstimmung aller Kreditoren-Konten
  • Prüfung und Abstimmung der Bestände
  • Kontieren und Buchen der Kasse
  • Kontieren und Buchen der Kontoauszüge
  • PlusFix Buchhaltung und Rechnungstool
  • 1 Beratungsstunde im Jahr
  • einstündiges Onboarding
  • Chat-Support
  • Jahresabschlüsse
  • PlusFix Controllingtool optional dazubuchbar für 39 €
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PlusFür Etablierte

229

monatlich

Für bis zu 51-150 Buchungen/Monat oder einem Umsatz von 150.000 Euro im Jahr, 12  Monate Vertragslaufzeit. Jede weitere Buchung 0,99 €. Inklusive Lizenzkosten für „PlusFix Buchhaltungstool” von 39 € pro Monat.

  • Monatliche Auswertung
  • BWA
  • Summen- und Saldendienste
  • Liste offener Posten
  • Leistungen der Debitoren
  • Kontieren und Buchen der Ausgangsrechnungen
  • Abstimmung aller Debitoren-Konten
  • Ausdruck der offenen Posten
  • Leistungen der Kreditoren
  • Kontieren und Buchen der Eingangsrechnungen
  • Abstimmung aller Kreditoren-Konten
  • Prüfung und Abstimmung der Bestände
  • Kontieren und Buchen der Kasse
  • Kontieren und Buchen der Kontoauszüge
  • PlusFix Buchhaltung und Rechnungstool
  • 2 Beratungsstunden im Jahr
  • einstündiges Onboarding
  • Chat-Support
  • Jahresabschlüsse
  • PlusFix Controllingtool optional dazubuchbar für 59 €
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PremiumFür Performer

329

monatlich

Für bis zu 151-250 Buchungen/Monat oder einem Umsatz von 250.000 Euro im Jahr, 12  Monate Vertragslaufzeit.  Jede weitere Buchung 0,99 €. Zuzüglich Lizenzkosten für „PlusFix Buchhaltungstool” + “PlusFix-Controllingtool” von 79 € pro Monat.

  • Monatliche Auswertung
  • BWA
  • Summen- und Saldendienste
  • Liste offener Posten
  • Leistungen der Debitoren
  • Kontieren und Buchen der Ausgangsrechnungen
  • Abstimmung aller Debitoren-Konten
  • Ausdruck der offenen Posten
  • Leistungen der Kreditoren
  • Kontieren und Buchen der Eingangsrechnungen
  • Abstimmung aller Kreditoren-Konten
  • Prüfung und Abstimmung der Bestände
  • Kontieren und Buchen der Kasse
  • Kontieren und Buchen der Kontoauszüge
  • 3 Beratungsstunden im Jahr
  • einstündiges Onboarding
  • Chat-Support
  • PlusFix Buchhaltung und Rechnungstool
  • PlusFix Controllingtool
  • Jahresabschlüsse
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EnterpriseFür die Elite

auf Anfrage

pro Monat

Ab 250 Buchungen.

  • alle Leistungen aus dem Paket Premium
    inklusive unseres umfangreichen Digitalisierungspaket
    und dazugehörigem Onboarding von Experten
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SteuervoranmeldungenAddon für die Voranmeldungpflichtige

30

monatlich

Wir melden Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen an
das Finanzamt und übergeben Ihnen die relevanten
Dokumentation hinsichtlich der Umsatzsteuer.
Weitere Voranmeldung führen wir ebenfalls durch.

  • ausschließlich in Kombination mit einem Buchhaltungspaket buchbar
Hier buchen

Spezielle Buchhaltungspakete

HoldingUnternehmensstrukturen entwicklen

29

monatlich
Für bis zu 10 Buchungen/Monat. Jede weitere Buchung 0,99 €

  • PlusFix Buchhaltung mit eigenen Berater
  • Einfache Belegübertragung
  • 1 Beratungsstunde im Jahr
  • Jahresabschlüsse
  • PlusFix Controllingtool optional dazubuchbar für 39 €
Hier buchen

VereinGemeinnützigkeit steuern

69

monatlich

Für bis zu bis 50 Buchungen/Monat. Jede weitere Buchung 0,99 €. Inklusive Lizenzkosten für „PlusFix Buchhaltungstool” von 39 € pro Monat.

  • PlusFix Buchhaltung & Rechnungstool
  • einstündiges Onboarding
  • Chat-Support
  • Jahresabschlüsse
  • PlusFix Controllingtool optional dazubuchbar für 29 €
Hier buchen

JahrespaketFür die Sammler

99

jährlich

Unser Sammler Tarif. Für bis zu bis 50 Buchungen im Jahr. Jeder weitere Buchung 0,99 €. Wir fassen alle Ihre Buchungen zusammen und binden diese in den Jahresabschluss ein.

  • PlusFix Buchhaltung & Rechnungstool
  • einstündiges Onboarding
  • Chat-Support
  • Jahresabschlüsse

Hinweis: Dieses Angebot gilt nicht für Umsatzsteuervoranmelder, diese müssen eines unserer Buchhaltungspakete buchen.

Hier buchen

Nettopreise, für alle Credits, Gutscheine und sonstigen Partner-Deals gelten die jeweiligen Bedingungen und Konditionen der Anbieter.

Hinweis: 
Die PlusFix UG (Haftungsbeschränkt) übernimmt selbst keine Rechtsberatung. PlusFix arbeitet ausschließlich mit Rechtsanwälten und selbständigen Steuerberatern zusammen, die auf den Bereich der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) spezialisiert sind.

In einfachen Schritte digitale Buchhaltung mit PlusFix

1

Bequeme und schnelle Integration

Durch professionelle Integration Ihrer individuellen Geschäftsprozesse in die Abläufe unseres "Plusfix Buchhaltersystem" wird der Service individuell nach Ihren Bedürfnissen erledigt – schnell, zuverlässig und professionell.
2

Höchste technische Standards

Die Systeme unseres Plusfix Buchhaltersystems sind nach ITSG-Standards zertifiziert und erfüllen die Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.
3

Senken Sie Ihre Fixkosten !

Mit dem Buchhaltungs-Service unseres "Plusfix Buchhaltersystems" reduzieren Sie Ihre Verwaltungskosten und können sich dadurch mit voller Kraft auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
4

Niedrigpreise dank Prozessoptimierung

Vorsprung mit System lautet die Devise. Durch perfekt aufeinander abgestimmte Prozesse arbeitet unser Steuerberater-Partner 8P digital GmbH kostengünstig und auf hohem Niveau.

Das sind Ihre häufig gestellten Fragen

Ab wann muss ich die Buchhaltung starten ?

Direkt nach der Gründung muss die Buchhaltung eingerichtet werden. Die Eröffnungsbilanz ist der erste zu verbuchende Beleg und sie ist immer auf den Notartermin der Gründung datiert.

Info für Buchhaltungs-Kunden: Belege der Vorgründungskosten bitte aufheben!

Muss ich monatlich oder quartalsweise die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Als Neugründer sind Sie im Normalfall zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet, sofern das Finanzamt Ihnen nichts anderes mitteilt. Später ist auch eine quartalsweise oder jährliche Meldung möglich. Diese Option richtet sich nach dem Umsatz Ihres Unternehmens und der Einschätzung des zuständigen Finanzamtes.

Was ist, wenn einer der Gesellschafter oder Geschäftsführer den Beurkundungstermin beim Notar nicht wahrnehmen kann?

Grundsätzlich ist dieser Termin von allen Gesellschaftern sowie der Geschäftsführung der GmbH wahrzunehmen. Ist dies nicht möglich, können Gesellschafter sich von anderen Personen vertreten lassen und diesen eine Gründungsvollmacht erteilen. Die Anwesenheit der GmbH-Geschäftsführung beim Beurkundungstermin ist zwingend erforderlich. Viele Notariate akzeptieren keine bevollmächtigte Vertretung.

Was passiert, wenn ich die Daten zu spät übermittle?

Hier können durch das Finanzamt Verspätungs- oder Säumniszuschläge festgesetzt werden, die zu unnötigen Mehrkosten für Sie führen.

Was passiert, wenn ich die Buchhaltung gar nicht mache?

Auch hier können vom Finanzamt Verspätungs- oder Säumniszuschläge sowie zusätzliche Strafgelder festgesetzt werden. Bei einer großen Verspätung nimmt das Finanzamt eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vor. Diese Schätzungen fallen immer deutlich zu Ungunsten des Steuerpflichtigen aus.

Welche Unterlagen brauche ich zur Einrichtung meiner Buchhaltung?

  • Firmenstammdatenblatt
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Gewerbeanmeldung
  • Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
  • Handelsregisterauszug, Anmeldung zum Handelsregister
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Steuernummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sobald vorhanden)

Welche Unterlagen werden zur Erstellung meiner Buchhaltung benötigt?

  • Monatlicher Bankauszug mit Anfangs- und Endbestand (auch notwendig, wenn es keine Kontobewegungen gab, um den Bankbestand prüfen zu können)
  • Kassenbuch sowie die dazugehörigen Belege (falls vorhanden)
  • Eingangsrechnungen
  • Ausgangsrechnungen
  • Reisekostenabrechnungen, Fahrtenbuch
  • Weitere Belege (z. B. Bewirtungsbelege, Quittungen, Tankbelege, Lohnjournal, Kreditkartenabrechnungen, Miet- oder Darlehensverträge)

Was bedeutet Dauerfristverlängerung?

Die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zur Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen kann auf Antrag beim Finanzamt um einen Monat verlängert werden (§ 46 UStDV).

Wichtig: Wer zur monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet ist, erhält die Dauerfristverlängerung nur unter der Auflage einer Sondervorauszahlung an das Finanzamt.Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres. Ihre Sondervorauszahlung wird entsprechend mit der späteren Umsatzsteuer-Vorauszahlung verrechnet.

Info für Buchhaltungs-Kunden: Wenn Sie eine Dauerfristverlängerung erhalten, benötigt unser Steuerberater-Partner 8P digital GmbH Ihre Daten erst zum 10. des Folgemonats.

Kann ich nach der Gründung noch Geld in meine Kapitalgesellschaft einlegen?

  1. Möglichkeit: Einlagen werden als Darlehen behandelt, das heißt Sie benötigen einen Darlehensvertrag, der zwischen Ihnen und der Firma geschlossen wird.
  2. Möglichkeit: Einlagen werden als Kapitalrücklage verbucht, die der Erhöhung des Stammkapitals dienen (§ 272 Abs. 2 HGB)

Einfache Privateinlagen und -entnahmen der Gesellschafter sind bei Kapitalgesellschaften nicht möglich.

Muss ich mich noch selbständig um die Umsatzsteuer-Voranmeldung kümmern?

Sie erhalten von unserem Steuerberater-Partner 8P digital GmbH das Übertragungsprotokoll der Meldung. Danach müssen Sie die Meldung nicht mehr selbst erledigen.

Wann werden die Unterlagen für meine Buchhaltung benötigt?

Als Neugründer sind Sie zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet und somit auch zu einer zeitnahen, monatlichen Buchhaltung. Abgabetermin für die Umsatzsteuervoranmeldung ist immer der 10. Tag des Folgemonats bzw. bei vorliegender Dauerfristverlängerung einen Monat später. Eine Dauerfristverlängerung muss erst beantragt werden. Dies kann unser Steuerberater-Partner 8P digital GmbH gerne für Sie erledigen.

Beispiel:

Meldung der Umsatzsteuer Januar

Abgabefrist beim Finanzamt

  • ohne Dauerfristverlängerung: 10. Februar
  • mit Dauerfristverlängerung: 10. März

Kann ich von meiner bestehenden Buchhaltung wechseln?

Ja, das ist kein Problem. Unser Steuerberater-Partner 8P digital GmbH benötigt in diesem Fall einen Datenübertrag (DATEV) oder die Buchungsstapel als DATEV-Export.

Was ist, wenn ich einen Beleg verlegt oder verloren habe?

Fehlender Beleg: Um die Belege korrekt als Aufwand verbuchen zu können, benötigt unser Steuerberater-Partner 8P digital GmbH einen Ersatzbeleg. Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Anfrage einer Rechnungskopie beim Lieferanten (Vorsteuerabzug möglich)
  • Eigenbeleg mit Angabe der Lieferung oder Leistung (kein Vorsteuerabzug möglich)

Sie können auch auf die Verbuchung des Aufwandes verzichten. Dann ist kein Beleg notwendig. Wenn Sie diese Variante wählen, werden die Ausgaben als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben verbucht, d. h. sie erhöhen den Gewinn bzw. verringern den Verlust im Zuge des Jahresabschlusses. Im Falle einer Gewinnerhöhung wächst auch die Steuerlast Ihres Unternehmens.

Können zusätzliche Kosten für mich anfallen?

Ja, dies ist möglich, wenn Sie Ihre Unterlagen nicht im passenden Format übermitteln, Belege fehlen oder korrigiert werden müssen. In diesen Fällen kann das sehr gute Preis-/Leistungsverhältnis der Buchhaltungspakete zum Fixpreis unseres Steuerberater-Partners 8P digital GmbH nicht mehr erhalten werden. Mehraufwände werden daher in Rechnung gestellt. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in den AGB der 8P digital GmbH.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Unternehmen mit einem geringen Jahresumsatz können von der Umsatzsteuer befreit werden, indem sie die Anwendung der Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen.

Voraussetzungen:

  • Brutto-Jahresumsatz kleiner als 22.000 Euro (bis Ende 2019 noch 17.500 Euro) im vergangenen Jahr
  • Geplanter Brutto-Jahresumsatz kleiner als 50.000 Euro im laufenden Jahr
  • Vorsteuerabzüge dürfen nicht verrechnet werden

Die Kleinunternehmerregelung darf von Einzelunternehmern, Freiberuflern, Personengesellschaften (z. B. GbR) und Kapitalgesellschaften (z. B. UG, GmbH) genutzt werden. Sie eignet sich besonders für Existenzgründer in der Startphase oder Holdings, die selbst keine Umsätze generieren.

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Wie Sie uns erreichen:

Tel.:+49 30 75438299
Email: info@plusfix.de

Whatsapp.: +49 (0)‭ 157 52654195‬

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