Stand: 12.02.2022

§ 1 Geltungsbereich 

  1. Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen des Anbieters PlusFix UG (haftungsbeschränkt), Kantstraße 53, 14612 Falkensee (nachfolgend: Diensteanbieter) und des Nutzers im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Dienstes, der unter der Internetadresse plusfix.de bzw. weiterer Internetadressen des Dienstanbieters im Internet allgemein zugänglich gemacht wird.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten gegenüber natürlichen Personen, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. 
  3. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden).
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  5. Die Leistung des Anbieters besteht ebenfalls in der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit von Diensten über das Internet auf Servern, die im Einflussbereich des Dienstleisters stehen, auf die der Nutzer, soweit dies erforderlich ist, Zugriff und Nutzungsrechte erhält. Bei der Nutzung der Software as a Service (SaaS) werden dem Nutzer verschiedene Möglichkeit eingeräumt, Inhalte zu verwalten und verschiedene Funktionen zu nutzen.
  6. Voraussetzung für die störungsfreie Nutzung der Dienstleistung ist eine zuverlässige durchgängige Internetverbindung bis zu den Servern des Dienstleisters. Es obliegt dem Kunden diese Verbindung mit Hilfe seines Endgerätes herzustellen.
  7. Es gelten ausschließlich die AGB des Diensteanbieters. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Nutzers werden vom Diensteanbieter nicht anerkannt, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt wurde. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Diensteanbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Nutzers seine Leistungen an ihn vorbehaltlos erbringt.


Sofern nachfolgend der Begriff der „Internetseite des Diensteanbieters“ verwendet wird, ist die Internetseite bzw. die Internetseiten des Diensteanbieters gemeint, unter denen der Dienst i.S.d. Absatzes 1 vom Diensteanbieter im Internet allgemein zugänglich gemacht wird.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Ein Vertrag kommt – soweit nicht anders ausdrücklich individuell vereinbart – mit erfolgreichem Abschluss des Registrierungs- oder Beauftragungsvorgangs, der Angebotsbestätigung oder nach erfolgter Vertragsunterschrift des Mandanten und einer durch eine Bestätigung des Diensteanbieters gegenüber dem Nutzer in Textform per E-Mail oder der Zurverfügungstellung der Leistung zustande.
  2. Der Nutzer hat die Möglichkeit, den Vertragstext während des Anmeldevorgangs oder nach zugegangener Angebotseingangs vor Vertragsabschluss auszudrucken.
  3. Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Dem Diensteanbieter steht es frei, jedes Angebot eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  4. Voraussetzung für die Registrierung ist, dass der Nutzer voll geschäftsfähig ist und ein Mindestalter von 18 Jahren hat und Unternehmer/Freelancer i.S.d. § 14 BGB ist und die Dienste und Dienstleistungen ausschließlich für den geschäftlichen Betrieb nutzt. Minderjährigen Personen ist eine Anmeldung untersagt. Bei einer juristischen Person muss die Anmeldung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.
  5. Für den Fall, dass ein Unternehmen den Vertragsschluss für Dritte im Auftrag durchführt und der Dritte als Vertragspartner angegeben wird, ist das Unternehmen verpflichtet, den Dritten im Voraus über die AGB zu informieren und nur mit dessen Zustimmung und Vertretungsvollmacht das Abonnement abzuschließen. Erfolgt dies nicht, berechtigt das den Diensteanbieter den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 3 Hinweis zum Widerrufsrecht

  1. Der Diensteanbieter bietet seine Dienstleistungen ausschließlich Unternehmern i.S.d. § 14 BGB an.
  2. Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312 Abs. 1 BGB nur gegenüber Verbrauchern. Sofern der Nutzer nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist und Leistungen des Diensteanbieters nutzt, besteht kein Widerrufsrecht.

§ 4 Dauer des Vertrages

  1. Das Abonnement/Leistungsbezug kann je nach Vertragsmodell variiert. In der Regel beginnt diese mit Vertragsschluss und läuft auf die im Vertrag festgehaltene Vertragslaufzeit. Sie verlängert sich um jeweils ein Geschäftsjahr, wenn nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsende gekündigt wurde.
  2. Ein etwaiger Testzugang endet automatisch mit Ablauf des jeweiligen Testzeitraums. Eine gesonderte Kündigung ist bei Testzugängen nicht erforderlich.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen, Sperrung, Kontolöschung, Preisanpassungen

  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise zuzüglich Mehrwertsteuer wie im Angebot übermittelt. in jeweils gültiger Höhe. Kosten für Drittleistungen (wie Notar-, Steuerberater-, Rechtsanwaltsrechnungen) werden gesondert durch den jeweiligen Dritten in Rechnung gestellt bzw. verrechnet.
  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort bei Beauftragung (Vorkasse) zu zahlen. Wenn entsprechend vereinbart, ist der Kaufpreis nach Rechnungstellung innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
  5. Der Diensteanbieter bietet seine Leistungen in verschiedenen kostenlosen und kostenpflichtigen Varianten an. Die vereinbarten Preise sind den jeweils aktuell geltenden Preis- und Zahlungsinformationen zu entnehmen.
  6. Die Bezahlung für ein kostenpflichtiges Abonnement erfolgt monatlich oder jährlich, je nachdem welche Vertragslaufzeit angeboten und vom Nutzer gewählt wurde, per Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder (SEPA-) Lastschrift. Der Rechnungszeitraum läuft ab dem Datum, an dem der Nutzer sich erfolgreich mit seine Zahlungsdaten registriert angemeldet oder die Beauftragung bestätigt hat, für jeweils einen Monat oder ein Jahr im Voraus.
  7. Der Anspruch auf Zahlung der jeweiligen Nutzungsentgelte wird mit Zugang der Rechnung sofort nach Rechnungserhalt fällig und wird bis zur Kündigung monatlich oder jährlich von der Kreditkarte oder dem Konto abgebucht oder eingezogen.
  8. Eine Rückerstattung der Monats- oder Jahresbeiträge bei vorzeitiger Kündigung durch den Nutzer erfolgt nicht. Bei Kündigung des Vertrags, können Produktversionen in vollem Umfang bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit genutzt werden. Erst danach wird das Benutzerkonto gelöscht.
  9. Wenn die monatlichen oder jährlichen Kosten für das Abonnement nicht rechtzeitig von der Kreditkarte oder dem Konto abgebucht werden können, z.B. wegen mangelnder Kontodeckung, wird der Zugriff des Nutzers auf das Buchhaltungssystem unmittelbar gesperrt. Nach Erhalt der Zahlung wird der Zugriff auf das System wieder freigegeben. Die Kosten hierfür betragen 
    20,00 € pro zurückgewiesene Abbuchung und werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Der Nutzer muss dann innerhalb von 4 Werktagen den Gesamtbetrag auf die Bankverbindung des Diensteanbieters überweisen.
  10. Wird das Konto vor Vertragsende vom Nutzer selbst gelöscht ist kein Zugang mehr möglich. In diesem Fall und auch wenn ein neues Konto erstellt wird, können eventuelle Restlaufzeiten nicht rückerstattet oder auf ein neues Konto angerechnet werden. Die Nichtrückzahlung von Restbeträgen gilt auch bei rechtmäßiger außerordentlicher Kündigung durch den Diensteanbieter wegen nicht vertragskonformer Nutzung der Dienste.
  11. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass E-Mail (mittels einer vom Nutzer angegebenen E-Mail-Adresse) als Mittel zum Senden von Rechnungen und Zahlungserinnerungen verwendet wird.
  12. Der Diensteanbieter ist berechtigt die vereinbarten Entgelte nach billigem Ermessen zu ändern. Eine solche Preisänderung für Bestandskunden muss spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt werden. Bei Erhöhung der Entgelte kann der Nutzer binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung diese Nutzungsvereinbarung mit Wirkung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Entgelte in Kraft treten soll.

§ 6 Beendigung des Vertrages

  1. Das Abonnement kann von Beauftragende/Nutzer ohne Einhaltung einer Frist zum Ablauf des jeweiligen Monats oder Jahres, je nachdem welche Laufzeit der Nutzer gewählt hat, gekündigt werden. Die Kündigung kann in Textform per E-Mail gegenüber dem Diensteanbieter erklärt werden. 
  2. Bei einer einmaligen Leistung besteht kein Recht zur Kündigung.
  3. Der Beauftragende/Nutzer kann in manchen Fällen zwischen einem Jahres- und einem Monatsabonnement wählen. Wenn der Nutzer von einem Monatsabonnement auf ein Jahresabonnement wechseln möchte, ist dies mit Wirkung zum ersten Tag des nächsten Rechnungsmonats möglich. Das Abonnement wird dann automatisch um ein Jahr verlängert und der Jahresbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort nach Rechnungserhalt, fällig. Das Jahresabonnement kann 3 Monate vor Vertragsende eines Rechnungsjahres gekündigt werden. Gleiches gilt für den Wechsel von einem Monats- / Jahresabonnement zu einem anderen Monats- / Jahresabonnement. Wenn der Nutzer von einem Jahresabonnement auf ein Monatsabonnement wechselt, ist dies bis zum letzten Tag des Rechnungsjahrs und mit Wirkung zum ersten Tag des nächsten Rechnungsjahrs möglich, sofern die Möglichkeit eines Monatsabonnements besteht. Das Abonnement läuft dann automatisch im Monatsrhythmus weiter.
  4. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  5. Der Diensteanbieter löscht den Zugang des Nutzers nach Beendigung des Vertrages. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine darüber hinaus gehende Aufbewahrung seiner Daten.

§ 7 Gewährleistung, Verfügbarkeit der Leistungen

  1. Hinsichtlich der Einräumung der Nutzungsmöglichkeiten der vom Dienstleister zur Erbringung seiner Dienstleistungen genutzte Software oder Leistungen auf plusfix.de gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Es gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, es sei denn der Dienstleister hat einen Mangel arglistig verschwiegen.
  2. Der Diensteanbieter gewährleistet in seinem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit von 98% im Jahresmittel. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen die regulären Wartungsfenster, die jede Woche 4 Stunden betragen und in der Regel zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit durchgeführt werden. Hiervon abweichende geplante Wartungsarbeiten wird der Diensteanbieter Nutzern – soweit möglich – im Voraus in Textform mitteilen. In der Regel finden Wartungsarbeiten außerhalb des regulären Wartungsfensters nicht mehr als einmal im Monat statt.
  3. Der Diensteanbieter übernimmt keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Verbindung zu seinen Servern, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.

§ 8 Nutzungsrechte

  1. Der Diensteanbieter räumt dem Nutzer für die Dauer dieses Vertrages ein einfaches, räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und persönliches Recht ein, die vom Dienstleister zur Erbringung seiner Dienstleistungen genutzte Software plusfix.de bestimmungsgemäß nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen.
  2. Der Nutzer ist berechtigt, auf die Software, die auf den IT-Systemen des Diensteanbieters betrieben wird, zuzugreifen, um dort seine Daten zu verarbeiten.
  3. Der Nutzer darf die Abwicklungssoftware nur für seine eigenen geschäftlichen Zwecke und nur durch eigenes Personal nutzen. Abweichend dazu kann der Nutzer Dienstleister (wie z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) über die in der Software vorgesehenen Funktionen zur Mitarbeit einladen.
  4. Der Diensteanbieter ist nicht verpflichtet, dem Nutzer den Quellcode der Software zu überlassen.
  5. Ergänzend gelten die Vorschriften der §§ 69a ff. Urheberrechtsgesetz.

§ 9 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 10 Lieferungen von Leistungen

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
  4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt 

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Diensten bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache einzubehalten, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  2. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

§ 12 Gewährleistung und Mängelrüge

  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 
  2. Mängelansprüche im Rahmen des Vertrages verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Dienstes bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme, der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden).
  3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt des gelieferten Dienstes einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir den Dienst, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Leistungsvereinbarung.
  6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 

§ 13 Datenschutz

  1. Der Diensteanbieter trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten von Nutzern nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Der Diensteanbieter wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
  2. Um eine revisionssichere Verarbeitung der Daten gewährleisten zu können, wird die Erstellung, Änderung und Löschung von Daten mit Angaben zum Nutzernamen und dem Verarbeitungsdatum protokolliert.
  3. Für den Fall, dass im Rahmen der Nutzung des Dienstes des Dienstanbieters datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen vom Nutzer eingeholt werden, wird darauf hingewiesen, dass diese vom Nutzer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden können.
  4. Die Nutzung der Dienstleistung kann es erforderlich machen, dass der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet. Hierfür ist der Abschluss eines gesonderten Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung erforderlich. Sollte der Abschluss eines solchen Vertrages erforderlich werden, wird der Nutzer dem Diensteanbieter einen entsprechenden Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zum Abschluss anbieten. Im Übrigen verweisen wir auf unser Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung.
  5. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

§ 14 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 15 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt 
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

§ 16 Änderungen von Leistungen

  1. Der Diensteanbieter passt seine im Internet bereitgestellten Dienste regelmäßig nach eigenem Ermessen an die technologische Entwicklung und Marktbedürfnisse an, um den Einsatzzweck gemäß der Produkt-/Dienstleistungsbeschreibung zu erfüllen. Dies kann Änderungen der Leistungsinhalte, wie z. B. neue oder geänderte Funktionalitäten, und Anpassungen an neue Technologien mit sich bringen. Die Änderungen werden jedoch nicht zu Einschränkungen der in der Produktbeschreibung genannten Funktionalitäten führen, die für den normalen Nutzer mehr als unwesentlich sind. Da diese Änderungen in der Natur der Lösung liegen, kann der Nutzer hieraus keine Rechte oder Ansprüche ableiten.
  2. Der Diensteanbieter ist auch berechtigt neue Dienste entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. Ferner kann der Diensteanbieter entgeltliche Dienstleistungen um kostenpflichtige Leistungen erweitern. Der Diensteanbieter wird bei der Änderung von kostenpflichtigen Diensten besonders auf berechtigte Interessen der Nutzer Rücksicht nehmen und diese rechtzeitig ankündigen.

§ 17 Haftungsbeschränkung

  1. Der Diensteanbieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle vom Diensteanbieter im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen verursachten Schäden unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Diensteanbieter im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
  3. Für unentgeltliche Dienste besteht eine über die in Absatz 1 und Absatz 2 hinausgehende Haftung des Diensteanbieters nicht.
  4. Im Übrigen haftet der Diensteanbieter im Zusammenhang mit der Erbringung entgeltlicher Leistungen nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalspflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
  5. Soweit die Haftung des Diensteanbieters nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen des Diensteanbieters.
  6. Für den Verlust von Daten haftet der Dienstleister insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Nutzer unterlassen hat, seinen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen und die verloren gegangenen Daten deshalb nicht mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 18 Änderungen der Geschäftsbedingungen

Der Diensteanbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von dem Diensteanbieter für den Nutzer zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für den Nutzer ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess, Änderungen von Kontaktinformationen. Über derartige Änderungen wird der Diensteanbieter registrierte Nutzer mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Die Änderungen werden dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Nutzer nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht, wird die Nutzungsvereinbarung mit Inkrafttreten der Änderungen zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt. In der Änderungsmitteilung wird der Diensteanbieter den Nutzer auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen eines Widerspruchs hinweisen. Im Falle des Widerspruchs steht dem Diensteanbieter das Recht zu, das Vertragsverhältnis mit dem Beauftragenden/Nutzer zum geplanten Inkrafttreten der Änderungen zu beenden.

§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien ist Berlin.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Anhang

Anmerkungen

Obwohl die Klauselverbote der Katalogtatbestände der §§ 308, 309 BGB gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht für AGB gelten, die gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB verwandt werden, ist nicht im Umkehrschluss automatisch davon auszugehen, dass die Verwendung von Klauseln wie die in den §§ 308, 309 BGB genannt gegenüber Unternehmern im Regelfall der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB standhalten. Gemäß § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, der auch bei der Verwendung von AGB gegenüber Unternehmern gilt, ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Zweifel anzunehmen, wenn die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht vereinbar ist. Dies führt nach der Rechtsprechung dazu, dass die Klauselverbotskataloge der §§ 308, 309 BGB über die Auslegung des § 307 BGB auch im kaufmännischen Verkehr indirekte Bedeutung erlangen. 

Die Klauselverbote des § 308 BGB sind dabei in der Regel auf den Verkauf zwischen Unternehmern übertragbar, weil in ihren Wertungsspielräumen die kaufmännischen Besonderheiten berücksichtigt werden. Dagegen ist bei den Verboten des § 309 BGB eine derart pauschale Lösung nicht möglich, der Verstoß gegen § 309 ist aber auch beim Verkauf zwischen Unternehmern ein Indiz für die Unwirksamkeit der Klausel. Hier empfiehlt sich, vor der Verwendung der AGB eine Einzelfallprüfung durch einen Rechtskundigen vornehmen zu lassen.

Transparenzgebot

Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

Gewährleistungsfristen

Bei Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

Mängelanzeigepflicht

Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden. 

Beschränkung auf Nacherfüllung

Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Schadenersatz verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung.  Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird. 

Haftungsbeschränkungen

Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

Höhe der Verzugszinsen

Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsreform auf 8 % über dem Basiszinssatz erhöht.