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Virtuelle Assistenz

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LiteFür Nebenberufler

99

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Für bis zu 2h Assistenzleistungen im Monat.

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  • Meeting-Option für geschäftliche Fragen
  • Unterlagenvorbereitung bzw. Zusammenstellungen von Anträgen
  • Recherchearbeiten
  • Bearbeitung von Emails
  • Austausch mit Behörden mit entsprechender Vollmacht
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StartupFür Neugründer

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BasicFür Unorganisierte

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PlusFür Etablierte

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PremiumFür Performer

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Nettopreise, für alle Credits, Gutscheine und sonstigen Partner-Deals gelten die jeweiligen Bedingungen und Konditionen der Anbieter.

Hinweis: 
Die PlusFix UG (Haftungsbeschränkt) übernimmt selbst keine Rechtsberatung. PlusFix arbeitet ausschließlich mit Rechtsanwälten und selbständigen Steuerberatern zusammen, die auf den Bereich der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) spezialisiert sind.

In einfachen Schritte digitale Buchhaltung mit PlusFix

1

Bequeme und schnelle Integration

Durch professionelle Integration Ihrer individuellen Geschäftsprozesse in die Abläufe unseres "Plusfix Buchhaltersystem" wird der Service individuell nach Ihren Bedürfnissen erledigt – schnell, zuverlässig und professionell.
2

Höchste technische Standards

Die Systeme unseres Plusfix Buchhaltersystems sind nach ITSG-Standards zertifiziert und erfüllen die Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.
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Senken Sie Ihre Fixkosten !

Mit dem Buchhaltungs-Service unseres "Plusfix Buchhaltersystems" reduzieren Sie Ihre Verwaltungskosten und können sich dadurch mit voller Kraft auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
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Niedrigpreise dank Prozessoptimierung

Vorsprung mit System lautet die Devise. Durch perfekt aufeinander abgestimmte Prozesse arbeitet unser Steuerberater-Partner 8P digital GmbH kostengünstig und auf hohem Niveau.

Das sind Ihre häufig gestellten Fragen

Ab wann muss ich die Buchhaltung starten ?

Direkt nach der Gründung muss die Buchhaltung eingerichtet werden. Die Eröffnungsbilanz ist der erste zu verbuchende Beleg und sie ist immer auf den Notartermin der Gründung datiert.

Info für Buchhaltungs-Kunden: Belege der Vorgründungskosten bitte aufheben!

Muss ich monatlich oder quartalsweise die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Als Neugründer sind Sie im Normalfall zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet, sofern das Finanzamt Ihnen nichts anderes mitteilt. Später ist auch eine quartalsweise oder jährliche Meldung möglich. Diese Option richtet sich nach dem Umsatz Ihres Unternehmens und der Einschätzung des zuständigen Finanzamtes.

Was ist, wenn einer der Gesellschafter oder Geschäftsführer den Beurkundungstermin beim Notar nicht wahrnehmen kann?

Grundsätzlich ist dieser Termin von allen Gesellschaftern sowie der Geschäftsführung der GmbH wahrzunehmen. Ist dies nicht möglich, können Gesellschafter sich von anderen Personen vertreten lassen und diesen eine Gründungsvollmacht erteilen. Die Anwesenheit der GmbH-Geschäftsführung beim Beurkundungstermin ist zwingend erforderlich. Viele Notariate akzeptieren keine bevollmächtigte Vertretung.

Was passiert, wenn ich die Daten zu spät übermittle?

Hier können durch das Finanzamt Verspätungs- oder Säumniszuschläge festgesetzt werden, die zu unnötigen Mehrkosten für Sie führen.

Was passiert, wenn ich die Buchhaltung gar nicht mache?

Auch hier können vom Finanzamt Verspätungs- oder Säumniszuschläge sowie zusätzliche Strafgelder festgesetzt werden. Bei einer großen Verspätung nimmt das Finanzamt eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vor. Diese Schätzungen fallen immer deutlich zu Ungunsten des Steuerpflichtigen aus.

Welche Unterlagen brauche ich zur Einrichtung meiner Buchhaltung?

  • Firmenstammdatenblatt
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Gewerbeanmeldung
  • Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
  • Handelsregisterauszug, Anmeldung zum Handelsregister
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Steuernummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (sobald vorhanden)

Welche Unterlagen werden zur Erstellung meiner Buchhaltung benötigt?

  • Monatlicher Bankauszug mit Anfangs- und Endbestand (auch notwendig, wenn es keine Kontobewegungen gab, um den Bankbestand prüfen zu können)
  • Kassenbuch sowie die dazugehörigen Belege (falls vorhanden)
  • Eingangsrechnungen
  • Ausgangsrechnungen
  • Reisekostenabrechnungen, Fahrtenbuch
  • Weitere Belege (z. B. Bewirtungsbelege, Quittungen, Tankbelege, Lohnjournal, Kreditkartenabrechnungen, Miet- oder Darlehensverträge)

Was bedeutet Dauerfristverlängerung?

Die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zur Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen kann auf Antrag beim Finanzamt um einen Monat verlängert werden (§ 46 UStDV).

Wichtig: Wer zur monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet ist, erhält die Dauerfristverlängerung nur unter der Auflage einer Sondervorauszahlung an das Finanzamt.Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres. Ihre Sondervorauszahlung wird entsprechend mit der späteren Umsatzsteuer-Vorauszahlung verrechnet.

Info für Buchhaltungs-Kunden: Wenn Sie eine Dauerfristverlängerung erhalten, benötigt unser Steuerberater-Partner 8P digital GmbH Ihre Daten erst zum 10. des Folgemonats.

Kann ich nach der Gründung noch Geld in meine Kapitalgesellschaft einlegen?

  1. Möglichkeit: Einlagen werden als Darlehen behandelt, das heißt Sie benötigen einen Darlehensvertrag, der zwischen Ihnen und der Firma geschlossen wird.
  2. Möglichkeit: Einlagen werden als Kapitalrücklage verbucht, die der Erhöhung des Stammkapitals dienen (§ 272 Abs. 2 HGB)

Einfache Privateinlagen und -entnahmen der Gesellschafter sind bei Kapitalgesellschaften nicht möglich.

Muss ich mich noch selbständig um die Umsatzsteuer-Voranmeldung kümmern?

Sie erhalten von unserem Steuerberater-Partner 8P digital GmbH das Übertragungsprotokoll der Meldung. Danach müssen Sie die Meldung nicht mehr selbst erledigen.

Wann werden die Unterlagen für meine Buchhaltung benötigt?

Als Neugründer sind Sie zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet und somit auch zu einer zeitnahen, monatlichen Buchhaltung. Abgabetermin für die Umsatzsteuervoranmeldung ist immer der 10. Tag des Folgemonats bzw. bei vorliegender Dauerfristverlängerung einen Monat später. Eine Dauerfristverlängerung muss erst beantragt werden. Dies kann unser Steuerberater-Partner 8P digital GmbH gerne für Sie erledigen.

Beispiel:

Meldung der Umsatzsteuer Januar

Abgabefrist beim Finanzamt

  • ohne Dauerfristverlängerung: 10. Februar
  • mit Dauerfristverlängerung: 10. März

Kann ich von meiner bestehenden Buchhaltung wechseln?

Ja, das ist kein Problem. Unser Steuerberater-Partner 8P digital GmbH benötigt in diesem Fall einen Datenübertrag (DATEV) oder die Buchungsstapel als DATEV-Export.

Was ist, wenn ich einen Beleg verlegt oder verloren habe?

Fehlender Beleg: Um die Belege korrekt als Aufwand verbuchen zu können, benötigt unser Steuerberater-Partner 8P digital GmbH einen Ersatzbeleg. Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Anfrage einer Rechnungskopie beim Lieferanten (Vorsteuerabzug möglich)
  • Eigenbeleg mit Angabe der Lieferung oder Leistung (kein Vorsteuerabzug möglich)

Sie können auch auf die Verbuchung des Aufwandes verzichten. Dann ist kein Beleg notwendig. Wenn Sie diese Variante wählen, werden die Ausgaben als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben verbucht, d. h. sie erhöhen den Gewinn bzw. verringern den Verlust im Zuge des Jahresabschlusses. Im Falle einer Gewinnerhöhung wächst auch die Steuerlast Ihres Unternehmens.

Können zusätzliche Kosten für mich anfallen?

Ja, dies ist möglich, wenn Sie Ihre Unterlagen nicht im passenden Format übermitteln, Belege fehlen oder korrigiert werden müssen. In diesen Fällen kann das sehr gute Preis-/Leistungsverhältnis der Buchhaltungspakete zum Fixpreis unseres Steuerberater-Partners 8P digital GmbH nicht mehr erhalten werden. Mehraufwände werden daher in Rechnung gestellt. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in den AGB der 8P digital GmbH.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Unternehmen mit einem geringen Jahresumsatz können von der Umsatzsteuer befreit werden, indem sie die Anwendung der Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen.

Voraussetzungen:

  • Brutto-Jahresumsatz kleiner als 22.000 Euro (bis Ende 2019 noch 17.500 Euro) im vergangenen Jahr
  • Geplanter Brutto-Jahresumsatz kleiner als 50.000 Euro im laufenden Jahr
  • Vorsteuerabzüge dürfen nicht verrechnet werden

Die Kleinunternehmerregelung darf von Einzelunternehmern, Freiberuflern, Personengesellschaften (z. B. GbR) und Kapitalgesellschaften (z. B. UG, GmbH) genutzt werden. Sie eignet sich besonders für Existenzgründer in der Startphase oder Holdings, die selbst keine Umsätze generieren.

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